Wanderordnung 

Wanderordnung

   
 

In Verbindung mit der Fahrten-Organisation für alle Wanderungen

 
 

 außerhalb des Hochgebirges.

 

   
Gäste sind stets willkommen. Auch für sie gilt die Wanderordnung! Vor Beginn der Wanderung sind Sie gebeten, sich dem Wanderführer bekannt zu machen.    
 
1. Führung  

Freddy       

Die Gesamtorganisation liegt in Händen des Wanderführers. Von Beginn bis Ende der Wanderung ist er weisungsgebend. Abweichungen vom vorgesehenen Programm liegen im Ermessen des Wanderführers. Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen wollen, müs­sen sich beim Wanderführer abmelden!    
 
Allgem. Hinweise
Mitgliedsbeiträge  
Beitrittserklärung 2. Kleidung und Gepäck  
 
  Nach Zweckmäßigkeit, nicht nach Schönheit ist die Kleidung, insbesondere das Schuhwerk auszuwählen! Wer sich durch unsachgemäße Kleidung selbst in Gefahr bringt, ist ein Unsicherheitsfaktor für die Gruppe. Auch das Gepäck sollte jeder Wanderer – insbesondere bei Rucksackwanderungen – sehr sorgfältig auswählen. In den Rucksack gehört neben einem Erste-Hilfe-Päckchen auch ein Wetterschutz. Bei grenzüberschreitenden Wanderungen sind die jeweils für den Grenzübergang notwendigen Ausweise stets mitzuführen.    
 
3. Wanderweg  
 
  Wir Wanderer achten die Sitten und Gesetze der zu entdeckenden Landschaft. Unsere Rücksicht gilt ihren Bewohnern wie dem Privatbesitz. Schonungen, Futterplätze und Forsteinrichtungen bleiben außerhalb unseres Weges. Unterwegs vermeiden wir Lärm! Radios, Tonbandgeräte usw. sind unerwünscht! Die überwiegende Zahl der Wanderer will keinen Rummel, sondern die stille Landschaft genießen. Das Wild braucht seine Ruhe!    
 
  Hunde sind anzuleinen. Der Hundehalter haftet für die durch seinen Hund angerichteten Schäden. Bei Mehrtageswanderungen sind Hunde unerwünscht!
Es ist manchmal nicht zu umgehen, dass unser Wanderweg über eine Verkehrsstraße ohne getrennten Fußweg führt.
   
  Da hier besondere Vorsicht geboten ist, gehen Wandergruppen in Laufrichtung im Gänsemarsch am linken Straßenrand. Nehmen mehr als 15 Personen an der Wanderung teil, sind hier mehrere Gruppen zu bilden. Zwischen den Gruppen ist ein Abstand von etwa 30 Metern einzuhalten, damit Fahrzeugen im Gegenverkehr eine Einschermöglichkeit geboten wird.    
  Nur wer ein Fahrrad sicher und den Verkehrsregeln entsprechend führen kann, soll sich an Radwanderungen beteiligen. Das Gepäck ist unfallsicher zu verstauen, Reparaturwerkzeug ist mitzuführen!    
 
4. Schutz der Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt  
 
Wir Wanderer gehören zu den Hütern der Landschaft. Als oberstes Gebot gilt für uns:  
 
a.       Wald, Flur und Rastplatz sind kein Müllplatz! Abfälle sind nicht zurückzulassen.  
 
b.      Schonung von Baum, Strauch, Pflanzen und Blumen! Sie sind zu aller Freude da.  
 
c.       Schutz des Wildes und der Vogelwelt vor Beunruhigung und Vernichtung!  
 
d.      Kein offenes Feuer und kein Rauchen im Forst, Moor und Heide! (Feld- und Forstgesetz NRW)  
 
5. Gruppengemeinschaft  
 
  Nur, wenn sich jeder nahtlos in die Gruppengemeinschaft einfügt, die Wanderführung nicht durch weites Vorauseilen oder Zurückbleiben erschwert und den Mitwanderer als Partner achtet, dann verschafft eine Wanderung Harmonie und Freude! Sprechen Sie über Ihre Wünsche, Anregungen und Missstände mit dem Wanderführer. Er wird versuchen, Ihnen zu helfen, wenn es möglich ist.    
 
  Zum Schluss bedenken Sie noch: Auch der Wanderführer ist nur ein Mensch wie Sie! Kritisieren Sie seine Entscheidungen nicht gleich! Er will immer nur das Beste. Oder glauben Sie, er hätte sich sonst dieser gemeinnützigen, ehrenamtlichen Aufgabe verschrieben?    
 
  Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Für SGV-Mitglieder besteht eine Wanderverein-Verbundversicherung (kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung).    
 
Für Körper- und Sachschäden haften weder Abteilung noch Wanderführer.  
 
Die Wanderordnung des SGV gilt für alle Veranstaltungen.  
 
Sie ist für jeden Teilnehmer verbindlich.  
 
Bei allen Wanderungen ist der jeweilige Wanderführer allein weisungsgebend.  
 
Es wird empfohlen, bei sämtlichen Wanderungen Rucksackverpflegung mitzunehmen.  
 
 Bei allen Pkw-Anfahrten beteiligen sich die Mitfahrer in den einzelnen Pkw's  
mit je 0,05 € pro gefahrene Kilometer an den Kosten.