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Wanderordnung |
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In
Verbindung mit der Fahrten-Organisation für alle Wanderungen |
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außerhalb
des Hochgebirges.
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Gäste sind stets willkommen. Auch für sie
gilt die Wanderordnung! Vor Beginn der Wanderung sind Sie gebeten, sich dem
Wanderführer bekannt zu machen. |
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| 1. Führung
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Freddy
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Die Gesamtorganisation liegt in
Händen des Wanderführers. Von Beginn bis Ende der Wanderung ist er
weisungsgebend. Abweichungen vom
vorgesehenen Programm liegen im Ermessen des Wanderführers. Teilnehmer,
die sich von der Gruppe absetzen wollen, müssen sich beim Wanderführer
abmelden! |
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Allgem.
Hinweise |
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Mitgliedsbeiträge |
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Beitrittserklärung |
2. Kleidung und Gepäck |
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Nach Zweckmäßigkeit, nicht nach Schönheit ist die Kleidung, insbesondere
das Schuhwerk auszuwählen! Wer sich durch unsachgemäße Kleidung selbst in
Gefahr bringt, ist ein Unsicherheitsfaktor für die Gruppe. Auch das Gepäck
sollte jeder Wanderer – insbesondere bei Rucksackwanderungen – sehr
sorgfältig auswählen. In den Rucksack gehört neben einem
Erste-Hilfe-Päckchen auch ein Wetterschutz. Bei grenzüberschreitenden
Wanderungen sind die jeweils für den Grenzübergang notwendigen Ausweise
stets mitzuführen. |
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3.
Wanderweg |
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Wir Wanderer achten die Sitten
und Gesetze der zu entdeckenden Landschaft. Unsere Rücksicht gilt ihren
Bewohnern wie dem Privatbesitz. Schonungen, Futterplätze und
Forsteinrichtungen bleiben außerhalb unseres Weges. Unterwegs vermeiden
wir Lärm! Radios, Tonbandgeräte usw. sind unerwünscht! Die überwiegende
Zahl der Wanderer will keinen Rummel, sondern die stille Landschaft
genießen. Das Wild braucht seine Ruhe! |
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Hunde sind anzuleinen. Der Hundehalter haftet für die durch seinen Hund
angerichteten Schäden. Bei Mehrtageswanderungen sind Hunde unerwünscht!
Es ist manchmal nicht zu umgehen, dass unser Wanderweg über eine
Verkehrsstraße ohne getrennten Fußweg führt. |
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Da hier besondere Vorsicht geboten ist,
gehen Wandergruppen in Laufrichtung im Gänsemarsch am linken Straßenrand.
Nehmen mehr als 15 Personen an der Wanderung teil, sind hier mehrere
Gruppen zu bilden. Zwischen den Gruppen ist ein Abstand von etwa 30 Metern
einzuhalten, damit Fahrzeugen im Gegenverkehr eine Einschermöglichkeit
geboten wird. |
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Nur wer ein Fahrrad sicher und den
Verkehrsregeln entsprechend führen kann, soll sich an Radwanderungen
beteiligen. Das Gepäck ist unfallsicher zu verstauen, Reparaturwerkzeug
ist mitzuführen! |
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4.
Schutz der Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt |
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Wir Wanderer gehören zu den Hütern der
Landschaft. Als oberstes Gebot gilt für uns: |
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a.
Wald, Flur und Rastplatz sind
kein Müllplatz! Abfälle sind nicht zurückzulassen. |
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b.
Schonung von Baum, Strauch,
Pflanzen und Blumen! Sie sind zu aller Freude da. |
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c.
Schutz des Wildes und der
Vogelwelt vor Beunruhigung und Vernichtung! |
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d.
Kein offenes Feuer und kein
Rauchen im Forst, Moor und Heide! (Feld- und Forstgesetz NRW) |
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5.
Gruppengemeinschaft |
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Nur, wenn sich jeder nahtlos in die
Gruppengemeinschaft einfügt, die Wanderführung nicht durch weites
Vorauseilen oder Zurückbleiben erschwert und den Mitwanderer als Partner
achtet, dann verschafft eine Wanderung Harmonie und Freude! Sprechen Sie
über Ihre Wünsche, Anregungen und Missstände mit dem Wanderführer. Er wird
versuchen, Ihnen zu helfen, wenn es möglich ist. |
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Zum Schluss bedenken Sie noch: Auch der
Wanderführer ist nur ein Mensch wie Sie! Kritisieren Sie seine
Entscheidungen nicht gleich! Er will immer nur das Beste. Oder glauben
Sie, er hätte sich sonst dieser gemeinnützigen, ehrenamtlichen Aufgabe
verschrieben? |
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Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht auf eigene
Gefahr. Für SGV-Mitglieder besteht eine Wanderverein-Verbundversicherung
(kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung). |
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Für Körper- und
Sachschäden haften weder Abteilung noch Wanderführer. |
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Die Wanderordnung des
SGV gilt für alle Veranstaltungen. |
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Sie ist für jeden
Teilnehmer verbindlich. |
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Bei allen Wanderungen
ist der jeweilige Wanderführer allein weisungsgebend. |
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Es wird empfohlen, bei sämtlichen Wanderungen Rucksackverpflegung
mitzunehmen. |
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Bei allen Pkw-Anfahrten beteiligen sich die
Mitfahrer in den einzelnen Pkw's |
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mit je 0,05 € pro gefahrene
Kilometer an den Kosten. |
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