§ 1 Name, Sitz, Zweck
- Freizeitgestaltung - Naturschutz - Jugendarbeit -
- gemeinnützige Zwecke
§ 2 Mitgliedschaft
- außerordentliche Mitglieder - Ehrenmitglieder -
- Deutsche Wanderjugend - Aufnahme -
- Rechte
u.Pflichten - Ende der Mitgliedschaft -
- Mitglieder - Mitgliedsausweis - Vereinsabzeichen - Mitgliederversammlung - Mitgliedsbeitrag -
- Ende der Mitgliedschaft -
- Interessengemeinschaften
§ 3 Bezirk, Region, Hauptverein
- Bezirk Dortmund Ardey - Bevollmächtigte
§ 4 Mitgliederversammlung
- Beschluss fassendes Organ - Tagesordnung,
- Anträge zur Tagesordnung -
- außerordentliche Mitgliederversammlung -
- Rechnungsprüfer - Jahresbeitrag - Jahresbericht, - Kassenbericht - Bericht der Fachwarte -
- Satzungsänderungen,
- v2/3 Mehrheit
§ 5 Vorstand
- geschäftsführender Vorstand -
- Vertretung - Fachwarte und Ausschüsse -
- Einberufung des Vorstandes -
- Einberufung -
§ 6 Wahlen, Abstimmungen
- Stimmrecht - Handzeichen - geheime Wahl -
- Wahlperiode - Wiederwahl
- vorzeitiges Aussheiden - Rechnungsprüfer -
- einfache Mehrheit - Stimmengleichheit -
§ 7 Beurkundungen
- Niederschrift -
§ 8 Geschäftsjahr, Beiträge, Rechnungslegung
- Jahresrechnung und Kasse -
§ 9 Satzungsänderung
- 3/4 Mehrheit -
§10Auflösung
- Regionalvorstand und Präsidium des SGV -
- Vermögen - Liquidatoren - |
§ 6 |
Wahlen und Abstimmungen |
6.1 |
Stimmrecht haben nur die in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Eine Stimmabgabe durch Brief ist ausgeschlossen. |
6.2 |
Die Abstimmung bei den Wahlen erfolgt durch Handzeichen oder auf Antrag geheim. |
6.3 |
Der Abteilungsvorstand wird von der Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt, die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder jedoch im überschlagenen Wechsel alle zwei Jahre. |
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Es werden folgende Gruppen gewählt: |
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Gruppe a) |
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Vorsitzender
Schatzmeister
stellvertretender Schriftführer
Wanderwart
Wegewart
Naturschutzwart
Jugend- und Familienwart
2 Beisitzer |
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Gruppe b) |
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stellvertretender Vorsitzender
Schriftführer
Stellvertretender Schatzmeister
Stellvertretender Wanderwart
Presse- und Werbewart
Seniorenwart
2 Beisitzer |
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Wiederwahl ist zulässig. |
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Bei vorzeitigem Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder wird diese Position durch den geschäftsführenden Vorstand kommissarisch besetzt. Ergänzungswahlen nimmt die nächste Mitgliederver sammlung für den Rest der Wahlzeit vor. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. |
6.4 |
Die Rechnungsprüfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Rechnungsprüfer aus. Wiederwahl ist zulässig. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein. |
6.5 |
Bei allen Abstimmungen und Wahlen gilt einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn diese Satzung nichts anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. |
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