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Verzeichnis

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Zweck
- Freizeitgestaltung - Naturschutz - Jugendarbeit -
- gemeinnützige Zwecke

§ 2 Mitgliedschaft
- außerordentliche Mitglieder - Ehrenmitglieder -
- Deutsche Wanderjugend - Aufnahme -
- Rechte u.Pflichten - Ende der Mitgliedschaft -
- Mitglieder - Mitgliedsausweis - Vereinsabzeichen - Mitgliederversammlung - Mitgliedsbeitrag -
- Ende der Mitgliedschaft -
- Interessengemeinschaften

§ 3 Bezirk, Region, Hauptverein
- Bezirk Dortmund Ardey - Bevollmächtigte

§ 4 Mitgliederversammlung
- Beschluss fassendes Organ - Tagesordnung,
- Anträge zur Tagesordnung -
- außerordentliche Mitgliederversammlung -
- Rechnungsprüfer - Jahresbeitrag - Jahresbericht, - Kassenbericht -
Bericht der Fachwarte -
- Satzungsänderungen,
- v2/3 Mehrheit


§ 5 Vorstand
-
geschäftsführender Vorstand -
-
Vertretung - Fachwarte und Ausschüsse -
- Einberufung des Vorstandes -
- Einberufung -

§ 6 Wahlen, Abstimmungen
-
Stimmrecht - Handzeichen - geheime Wahl -
-
Wahlperiode - Wiederwahl
-
vorzeitiges Aussheiden - Rechnungsprüfer -
-
einfache Mehrheit - Stimmengleichheit -

§ 7 Beurkundungen
- Niederschrift -

§ 8 Geschäftsjahr, Beiträge, Rechnungslegung
- Jahresrechnung und Kasse -

§ 9 Satzungsänderung
- 3/4 Mehrheit -

§10Auflösung
- Regionalvorstand und Präsidium des SGV -
- Vermögen - Liquidatoren -

§ 3
Bezirk/Region und Hauptverein
3.1
Die Abteilung Dortmund-Aplerbeck gehört zum Bezirk Dortmund-Ardey / zur Region Ruhrgebiet Ost.
 
Zu jeder Bezirksversammlung und jeder Hauptversamm­lung des SGV entsendet die Abteilung
Bevollmächtigte.
 
Falls sie verhindert ist, kann der Vorstand ein Mitglied einer anderen Abteilung schriftlich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen bevollmächtigen.
§ 4 Mitgliederversammlung
4.1
Das oberste Beschluss fassende Organ der Abteilung ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederver-sammlung bestimmt die Richtlinien der Abteilungsarbeit, an die der Abteilungs­vorstand gebunden ist.
 
Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, spätestens bis zum 31. März des Jahres durchzuführen. Der Abteilungsvorstand hat die Einladung zur Mitgliederversammlung mit Tagesordnung spätestens 2 Wochen vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung in den Dortmunder Tageszeitungen oder durch Aushang in den Vereinsschaukästen bekannt zu geben.
 
Der Bezirks-/Regionalvorsitzende muss ebenfalls drei Wochen vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.
 
Führt die Abteilung die Mitgliederversammlung nicht bis zum 31. Dezember durch, kann sie der Bezirks-/Regionalvorsitzende einberufen.
4.3
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung einzuberufen.
 
Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig.
4.4
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von vier Jahren. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein.
4.5
Die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest. Dieser enthält den für jedes Mitglied an den Hauptverein und den Bezirk/die Region abzuführenden Beitrag.
4.6
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören ferner:
  > Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
> Entgegennahme des Kassenberichts
> Entgegennahme des Berichts der Fachwarte
> Satzungsänderungen
4.7
Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand mindestens 14Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.
 
Später oder in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge können nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit zustimmt.