§ 3 |
Bezirk/Region und Hauptverein |
3.1 |
Die Abteilung Dortmund-Aplerbeck gehört zum Bezirk Dortmund-Ardey / zur Region Ruhrgebiet Ost. |
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Zu jeder Bezirksversammlung und jeder Hauptversammlung des SGV entsendet die Abteilung
Bevollmächtigte. |
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Falls sie verhindert ist, kann der Vorstand ein Mitglied einer anderen Abteilung schriftlich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen bevollmächtigen. |
| § 4 |
Mitgliederversammlung |
4.1 |
Das oberste Beschluss fassende Organ der Abteilung ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederver-sammlung bestimmt die Richtlinien der Abteilungsarbeit, an die der Abteilungsvorstand gebunden ist. |
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Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, spätestens bis zum 31. März des Jahres durchzuführen. Der Abteilungsvorstand hat die Einladung zur Mitgliederversammlung mit Tagesordnung spätestens 2 Wochen vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung in den Dortmunder Tageszeitungen oder durch Aushang in den Vereinsschaukästen bekannt zu geben. |
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Der Bezirks-/Regionalvorsitzende muss ebenfalls drei Wochen vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. |
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Führt die Abteilung die Mitgliederversammlung nicht bis zum 31. Dezember durch, kann sie der Bezirks-/Regionalvorsitzende einberufen. |
4.3 |
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung einzuberufen. |
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Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig. |
4.4 |
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von vier Jahren. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein. |
4.5 |
Die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest. Dieser enthält den für jedes Mitglied an den Hauptverein und den Bezirk/die Region abzuführenden Beitrag. |
4.6 |
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören ferner: |
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> Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
> Entgegennahme des Kassenberichts
> Entgegennahme des Berichts der Fachwarte
> Satzungsänderungen |
4.7 |
Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand mindestens 14Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden. |
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Später oder in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge können nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit zustimmt. |
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