§ 1 Name, Sitz, Zweck
- Freizeitgestaltung - Naturschutz - Jugendarbeit -
- gemeinnützige Zwecke
§ 2 Mitgliedschaft
- außerordentliche Mitglieder - Ehrenmitglieder -
- Deutsche Wanderjugend - Aufnahme -
- Rechte
u.Pflichten - Ende der Mitgliedschaft -
- Mitglieder - Mitgliedsausweis - Vereinsabzeichen - Mitgliederversammlung - Mitgliedsbeitrag -
- Ende der Mitgliedschaft -
- Interessengemeinschaften
§ 3 Bezirk, Region, Hauptverein
- Bezirk Dortmund Ardey - Bevollmächtigte
§ 4 Mitgliederversammlung
- Beschluss fassendes Organ - Tagesordnung,
- Anträge zur Tagesordnung -
- außerordentliche Mitgliederversammlung -
- Rechnungsprüfer - Jahresbeitrag - Jahresbericht, - Kassenbericht - Bericht der Fachwarte -
- Satzungsänderungen,
- v2/3 Mehrheit
§ 5 Vorstand
- geschäftsführender Vorstand -
- Vertretung - Fachwarte und Ausschüsse -
- Einberufung des Vorstandes -
- Einberufung -
§ 6 Wahlen, Abstimmungen
- Stimmrecht - Handzeichen - geheime Wahl -
- Wahlperiode - Wiederwahl
- vorzeitiges Aussheiden -
Rechnungsprüfer -
- einfache Mehrheit -
Stimmengleichheit -
§ 7 Beurkundungen
- Niederschrift -
§ 8 Geschäftsjahr, Beiträge, Rechnungslegung
- Jahresrechnung und Kasse -
§ 9 Satzungsänderung
- 3/4 Mehrheit -
§10Auflösung
- Regionalvorstand und Präsidium des SGV -
- Vermögen - Liquidatoren -
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§ 1 |
Name, Sitz und Zweck |
1.1 |
Der Name des Vereins ist Sauerländischer Gebirgsverein, Abteilung Dortmund-Aplerbeck e.V. |
1.2 |
Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund-Aplerbeck und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen. |
1.3 |
Der Sauerländische Gebirgsverein Abteilung Dortmund-Aplerbeck e.V. ist eine Abteilung des Sauerländ-ischen Gebirgsvereins e.V. mit Sitz in Arnsberg und verfolgt dessen satzungsmäßige Zwecke, das sind: |
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Der Verein pflegt und fördert das Wandern sowie den naturnahen und naturverträglichen Sport. Er setzt sich für eine sinnvolle Freizeitgestaltung durch entsprechende Einrichtungen und Angebote ein. Er betreibt Heimat- und Brauchtumspflege und trägt dazu bei, dass die Natur in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit als Lebensgrundlage und Erholungsraum nachhaltig gesichert wird. Der SGV setzt sich deshalb für die Verwirklichung von Natur- und Umweltschutz und für eine aktive Landschaftspflege und vorausschauende Landschaftsplanung ein. Zweck des Vereins ist weiterhin die Jugendpflege, die durch Förderung der Deutschen Wanderjugend im SGV verwirklicht wird. Die Jugendarbeit geschieht im Rahmen der Satzungen der Deutschen Wanderjugend, der Abteilungen und Bezirke/Regionen des Vereins. |
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Der SGV steht allen Menschen ohne Ansehen von Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Religion offen. Er ist parteipolitisch nicht gebunden. |
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung |
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. |
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