4. Auflage der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen-, Pilz- und Tierarten in Nordrhein-Westfalen herausgegeben und online gestellt
Am 14. Februar 2011 stellte Herr Landesumweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90 / Die Grünen) die 4. Auflage der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen-, Pilz- und Tierarten in Nordrhein-Westfalen auf einer Pressekonferenz vor. Er betonte, dass fast jede zweite Tierart gefährdet ist. Allerdings gebe es in NRW regionale Unterschiede und auch Erfolge. So seien Fischotter, Bachforellen und Lachse auch bedingt durch die EU-Wasserschutz-Gesetzgebung wieder im Kommen. Die Landesregierung wolle allerdings den weiteren Freiraumverbrauch durch eine neue Landesentwicklungsplanung erschweren.
Der Verfasser hat selber an der Roten Liste der gefährdeten Pflanzenarten mitgearbeitet. Eine Gruppe von etwa 20 Botanikern aus ganz NRW tagte im September 2010 drei Tage lang in Kronenburg/Eifel. Es war nicht leicht, immer eine einverständliche Regelung zu finden, v.a. deswegen, weil z.B. die Botaniker aus den noch einigermaßen intakten Regionen wie z.B. Eifel, wenig Verständnis für die Bedrohung der Natur im Ruhrgebiet aufbringen.
Zum einen gibt es eine landesweite Rote Liste für ganz NRW. Zum andern gibt es für die sechs Großlandschaften jeweils eigene Rote Listen erarbeitet, solche Großlandschaften sind in Westfalen das Sauerland, das Münsterland und das Weserbergland. Hinzu kommt, um den Verhältnissen im urbanen Ballungsraum Ruhrgebiet einigermaßen gerecht zu werden, wie schon in der dritten Auflage (1999) auch eine eigene Ruhrgebietsliste.
Aufgabe von Roten Listen: Rote Listen sind kein Selbstzweck. Sie spiegeln den ökologischen Wert von Landschaft und Natur wieder. Die Analysen für den Frei- bzw. Naturraum, die solche Rote Listen ermöglichen, sind eine sehr wichtige, eine mithin sogar unverzichtbare Grundlage für fachliche und politische Entscheidungen, so der Präsident des LANUV (= Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW), Dr. Heinrich Bottermann, in seiner Einführungsrede für die neue Rote Liste am 14.II.2011. Danach sind die negativen Folgen zum Beispiel des Flächenverbrauchs („Versiegelung“) oder des Grünlandumbruchs, aber auch die positiven Effekte und Erfolge bisheriger Natur- und Umweltmaßnahmen, wie z.B. die Wiederansiedlungsprogramme ehemals ausgestorbener oder fast ausgestorbener Arten (z.B. Biber, Uhu, Wanderfalke) oder die Gewässerrenaturierungen (Emscher, Körnebach, Dellwiger Bach als Beispiele in Dortmund) belegbar.
Für Dortmund kann ich drei Leitarten aus dem Pflanzenreich benennen, die alle in der Roten Liste Ruhrgebiet als gefährdet eingestuft sind:
1. Die Kornblume. Sie hat in Dortmund noch wenige Vorkommen auf Sandböden. So hat sie noch im Raum Groppenbruch auf Feldern einen Schwerpunkt ihres Dortmunder Vorkommens – ausgerechnet auf derjenigen Fläche, die nach dem Willen der SPD in Dortmund und Lünen zu einem sog. Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet umgewidmet werden soll, ein Eingriff, der vom amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz in Dortmund strikt abgelehnt wird.
2. Die Sumpfdotterblume. Dieses auch in der Bevölkerung noch weithin bekannte Hahnenfußgewächs ist wegen der Entwässerung des Feuchtgrünlandes, der Umwandlung von Wiesen in Ackerland, der Drainierung und der Regulierung der Bäche bedroht und ebenfalls Rote-Liste-Art.
3. Die Kuckucks-Lichtnelke. Ein Nelkengewächs mit rotvioletten Blüten, die im Mai und Juni unsere letzten Dortmunder Feuchtwiesen zieren, zum Beispiel das Schondelletal im Botanischen Garten Rombergpark.
Der Schutz von artenreichen Feuchtwiesen ist eine ganz besonders wichtige Aufgabe im ge-samten Naturschutz. noch haben wir einige in Dortmund, auch wenn es nur wenige sind.
Dietrich Büscher
44369 Dortmund, Callenbergweg 12, Tel. 285101